Ziel des Arbeitsschutzes ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Arbeitsschutz ist kein zusätzliches betriebliches Aufgabenfeld, sondern integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben und Funktionen.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen sowie notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Hierzu muss er für eine geeignete Organisation sorgen.
Aufgabe des Referat Arbeitsschutzes ist es, im Auftrag der Universitätsleitung alle Angehörigen der Goethe Universität bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Unsere Arbeitsbereiche:
Wir beraten und unterstützen bei
Weitere Aufgaben sind u.a.
Telefon: 069/798-23663
Fax: 069/798-23067
E-Mail: hummerich@ltg.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-101
Rostocker Straße 2
Telefon: 069/798-23681
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E-Mail: Sy.Richter@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-103
Rostocker Straße 2