Unfälle

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitnehmer*innen und Studierende der Goethe-Universität sind bei der Unfallkasse Hessen (UKH) gesetzlich unfallversichert. 

Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Versichert sind die Tätigkeiten, die den Interessen des Arbeitgebers objektiv dienen (z.B. arbeitsvertraglich bestimmt sind).

Bei mobiler Arbeit / Telearbeit / im Homeoffice besteht für Arbeitnehmer*innen im selben Umfang Versicherungsschutz, wie bei Ausübung der Tätigkeit an ihrem Arbeitsplatz an der Goethe-Universität. 

Zu den versicherten Tätigkeiten gehört auch die Teilnahme am Hochschulsport oder an Betriebsausflügen und -feiern, sofern diese Veranstaltungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.

Im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfällen entstandene Sachschäden übernimmt die UKH nur dann, wenn es sich um Kosten für die Wiederherstellung oder Erneuerung von Hilfsmitteln  (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen) handelt, die zum Zeitpunkt eines Unfalls getragen worden sind und dabei beschädigt wurden.

Beamte sind NICHT über die UKH unfallversichert. Sie sind direkt über ihren Dienstherren abgesichert.

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall einer versicherten Person, der sich infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet. Dazu gehören auch Wege, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit (d.h. im Auftrag des Arbeitgebers) zurückgelegt werden. 
Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden führen. 

Wegeunfall

Wegeunfälle sind ebenfalls versichert. Versichert ist der unmittelbare Weg zur und von der Arbeitsstätte/Universität. 

Umwege zur Erledigung privater Dinge (Tanken, Einkaufen, Besuch von Freunden) sind nicht versichert. 

Umwege, die notwendig sind, um z.B. Kinder in die Kindertagesstätte/Schule zu bringen oder weil man sich einer Fahrgemeinschaft angeschlossen hat, sind i.d.R. versichert.
Der versicherte Weg beginnt i.d.R. zu Hause an der Außenhaustür (bei Mehrfamilienhäusern im Treppenhaus) und endet an der Außentür der Arbeitsstätte

Durchgangsarzt/Durchgangsärztin

Ist nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall nach der Erstversorgung (Erste Hilfe) weitergehende ärztliche Versorgung notwendig, dann muss ein Durchgangsarzt/eine Durchgangsärztin (NICHT der Hausarzt/die Hausärztin!) aufgesucht werden.
Durchgangsärzt*innen sind speziell ermächtigte Fachärzt*innen mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin.
Bei Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen ist direkt ein*e entsprechende*r Facharzt/Fachärztin aufzusuchen.

Adressen und Telefonnummern von Durchgangsärzt*innen finden Sie im Aushang Rufnummern für den Notfall bzw. über das Portal „Durchgangsärzte suchen“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unfallmeldung von Arbeitnehmer*innen (auch studentische Hilfskräfte)

Wenn Sie sich im Rahmen eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls verletzen sollten, jedoch keinen Arzt/ keine Ärztin aufsuchen, dann tragen Sie die Verletzung bitte unbedingt in ein Verbandbuch (i. d. R. im bzw. beim Verbandkasten) ein. Der Eintrag gilt als Nachweis, wenn sich nachträglich aus Ihrer Verletzung ein Versicherungsfall ergeben sollte.

Nur dann, wenn Sie nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen oder sich für mehr als 3 Kalendertage arbeitsunfähig melden, ist eine schriftliche Unfallanzeige an die UKH erforderlich.

Melden Sie den Arbeits-/Wegeunfall umgehend Ihrem/Ihrer Vorgesetzten.

Die Unfallanzeige hat die/der Vorgesetzte unverzüglich nach Kenntnisnahme mit dem Formular Unfallanzeige zu erstellen und an die Abteilung Personalservices zu senden. Von dort wird die Unfallanzeige an die UKH (und in Kopie an das Referat Arbeitsschutz) weitergeleitet.
Arbeitnehmer*innen haben den/die Vorgesetzte/n bei der Erstellung der Unfallanzeige zu unterstützen.

Informationen zu Unfallanzeigen bei Unfällen von Studierenden finden Sie hier: Unfallmeldung Studierende