Arbeitnehmer*innen und Studierende der Goethe-Universität sind bei der Unfallkasse Hessen (UKH) gesetzlich unfallversichert.
Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Versichert sind die Tätigkeiten, die den Interessen des Arbeitgebers objektiv dienen (z.B. arbeitsvertraglich bestimmt sind).
Bei mobiler Arbeit / Telearbeit / im Homeoffice besteht für Arbeitnehmer*innen im selben Umfang Versicherungsschutz, wie bei Ausübung der Tätigkeit an ihrem Arbeitsplatz an der Goethe-Universität.
Zu den versicherten Tätigkeiten gehört auch die Teilnahme am Hochschulsport oder an Betriebsausflügen und -feiern, sofern diese Veranstaltungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfällen entstandene Sachschäden übernimmt die UKH nur dann, wenn es sich um Kosten für die Wiederherstellung oder Erneuerung von Hilfsmitteln (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen) handelt, die zum Zeitpunkt eines Unfalls getragen worden sind und dabei beschädigt wurden.
Beamte sind NICHT über die UKH unfallversichert. Sie sind direkt über ihren Dienstherren abgesichert.
Wegeunfälle sind ebenfalls versichert. Versichert ist der unmittelbare Weg zur und von der Arbeitsstätte/Universität.
Umwege zur Erledigung privater Dinge (Tanken, Einkaufen, Besuch von Freunden) sind nicht versichert.
Wenn Sie sich im Rahmen eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls verletzen sollten, jedoch keinen Arzt/ keine Ärztin aufsuchen, dann tragen Sie die Verletzung bitte unbedingt in ein Verbandbuch (i. d. R. im bzw. beim Verbandkasten) ein. Der Eintrag gilt als Nachweis, wenn sich nachträglich aus Ihrer Verletzung ein Versicherungsfall ergeben sollte.
Melden Sie den Arbeits-/Wegeunfall umgehend Ihrem/Ihrer Vorgesetzten.
Informationen zu Unfallanzeigen bei Unfällen von Studierenden finden Sie hier: Unfallmeldung Studierende