Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht
Das Referat ist der zentrale Ansprechpartner für Angehörige
der Universität und Behörden in Bezug auf die Pflichten, Aufgaben und
Fragestellungen im Zusammenhang mit strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten
(ionisierende Strahlen, Röntgen, Laser) sowie Themenbereiche des
Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetzes.
Die Goethe-Universität agiert als Betreiberin von Bereichen
und Anlagen gemäß dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung,
und sie wird durch den Präsidenten nach außen hin vertreten. Zur Erfüllung der
damit einhergehenden Aufgaben wurde ein Strahlenschutzbevollmächtigter ernannt.
Im Bereich der übrigen Rechtsgebiete bietet das Referat Beratung und
Unterstützung für die verantwortlichen Personen an.
Das Aufgabengebiet des Referats umfasst unter anderem:
- Beratung der verantwortlichen Personen und Nutzer zur
praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften.
- Planung und Koordination der administrativen Abläufe in den
genannten Rechtsgebieten, Überwachung der Einhaltung von behördlichen und
internen Fristen.
- Organisation und Prüfung des jährlich zu erstellenden
Strahlenschutzkatasters.
- Durchführung von Genehmigungsverfahren und Anzeigen gemäß
Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz und -verordnung.
- Bestellung und Abberufung der Strahlenschutzbeauftragten und
ihrer Stellvertreter.
- Bereitstellung von Informationen, Unterstützung und Beratung
für die Strahlenschutzbeauftragten und Leiter von Arbeitsgruppen bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Pflege der Dokumentation von Strahlenschutz- oder
Überwachungsbereichen sowie der vorhandenen strahlenschutzrechtlichen
Genehmigungen.
- Umsetzung zentraler Überwachungsaufgaben, wie etwa
Kontaminationskontrollen, Abfallentsorgung, Überwachung von Personen mit
Strahlenexposition (Filmdosimetrie) und Messungen elektromagnetischer
Strahlung.
- Erstellung und Aktualisierung von Vorlagen
(Strahlenschutzanweisungen, Unterweisungen gemäß §63 StrSchV, Personendateien
zur Überwachung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Personendosimetrie,
Strahlenpässe usw.).
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Genehmigungen
einschließlich der dazugehörigen Auflagen durch Inspektionen sowie die Prüfung
der gesetzlich geforderten Aufzeichnungen in regelmäßigen Abständen und die
Verfolgung der Bearbeitung festgestellter Mängel.