Mit Ihrer Unterschrift unter Ihr Bewerbungsformular und Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie einige (bereits erwähnte) Verpflichtungen eingegangen. Da deren Nichteinhaltung zur Rückzahlung des Zuschusses führen kann, führen wir sie hier noch einmal auf - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie haben sich verpflichtet:
- den Auslandsaufenthalt für den vereinbarten Zeitraum anzutreten;
- selbst für ausreichenden Versicherungs- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen;
- die Beihilfe ausschließlich zur Deckung von Kosten für Reise, Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung zu verwenden, die im Rahmen des geplanten Auslandsstudienaufenthalts entstehen;
- die Beihilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, falls Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen sollten;
- zu Beginn des Auslandsaufenthaltes den Arrival-Teil der Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und mit dem Anreisenachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
- den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan (formalisiert im Learning Agreement) einzuhalten, die Veranstaltungen regelmäßig und durchgängig zu besuchen und alle Teilleistungen zu erbringen;
- das eingescannte Learning Agreement bzw. ggf. das Changes to Learning Agreement im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
- folgende aufgezählte Unterlagen fristgerecht einzureichen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes, jedoch spätestens bis zum 31. August;
- am Ende des Auslandsaufenthaltes die Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und mit dem Abreisenachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
- Ihren persönlichen Erfahrungsbericht (mindestens drei Din-A4-Seiten, Vorlage im Downloadbereich verwenden) im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
- unter dem von der EU-Kommission an Sie direkt per Email versendeten Link die EU Online Survey im Beneficiary Module der EU-Kommission auszufüllen.
- das Offizielle Transcript der Gasthochschule im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen.
- den von der an der Goethe-Universität anerkennenden Stelle gegengezeichneten Anerkennungsnachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen.
Auch die in der ERASMUS-Studierendencharta aufgeführten Punkte sind einzuhalten:
- Es wird erwartet, dass Sie die gesamte vereinbarte Studienzeit in der Gasteinrichtung verbringen (also den Richtwert von 30 ECTS-Credits pro Semester im Auge behalten, die Vorgaben der Gasthochschule und ggf. auch Ihres Fachbereiches beachten) und nicht nebenher so viel arbeiten, dass Ihr Studium darunter leidet, etc.)
- Es wird erwartet, dass Sie sich den entsprechenden Prüfungen und anderen Beurteilungen unterziehen (sofern die Gasthochschule dies vorschreibt; die Vorgaben an der Gasthochschule sind hier maßgeblich).
- Es wird erwartet, dass Sie sich an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule halten (auch wenn diese ggf. strikter sind als die Vorgaben durch die Heimathochschule, z.B. hinsichtlich abzulegender Prüfungen).
- Sobald Abweichungen von der Lernvereinbarung (Learning Agreement) auftreten, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Heimat- und Gasteinrichtung treffen (Changes to Original Learning Agreement).
- Kommen Sie Ihren Vereinbarungen aus Ihrer ERASMUS-Stipendienvereinbarung mit Ihrer Heimathochschule oder Ihrer Nationalen Agentur (hier: DAAD) nach.