Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Goethe-Universität Frankfurt als öffentliche Stelle gemäß § 2 HVBIT i.V.m. § 9 Abs. 1 HessBGG) ist bemüht, ihren Internetauftritt und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.uni-frankfurt.de/, nicht aber für weitere Seiten, die außerhalb des zentralen Content-Management-Systems der Goethe-Universität angeboten werden.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – BITV HE 2019 aktuell nicht vereinbar.


Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen für die Barrierefreiheit 

  • Die vorhandene Audiodeskription für blinde Nutzende ist im Videoplayer nicht über ein Bedienelement zu- und abschaltbar. Überdies gibt es keine Volltextalternative. 
  • Schriftgrafiken verfügen redaktionsbedingt nicht durchgängig über Alternativtexte. 
  • Der auf einem Bild dargestellte Anfahrtsweg hat weder einen Alternativtext noch gibt es einen Text, der an anderer Stelle diesen Weg beschreiben würde. 
  • Es gibt Layoutgrafiken, die alle einen gleichlautenden Dummy-Alternativtext haben – der überflüssig ist. 
  • Die vorhandenen Überschriften sind nicht entsprechend den logischen Hierarchieebenen ausgezeichnet. 
  • Nicht alle Absätze sind als solche gekennzeichnet. 
  • Es gibt auf den Seiten leere Absätze. 
  • Der Cookiedialog wird über die Tastatur nicht als erstes angesprungen, sondern erst ganz zum Schluss. 
  • Die Beschriftung der Hauptnavigation hat einen zu geringen Kontrast – auch haben die einzelnen Einträge ihrerseits einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund. 
  • Gleiches gilt auch für die Breadcrumbs 
  • Bei Zoom auf 200% wird die Hauptnavigation zu einem Hamburgermenü zusammengezogen – dieses wird aber nicht mehr mit der Tastatur angesprungen 
  • Bei Zoom auf 400% werden einige Texte nicht richtig umgebrochen und damit teilweise verdeckt/überlagert. 
  • Werden die Textabstände angepasst/vergrößert, so werden Texte von Bedienelenenten (z.B. Pull-Down-menü: „Fachbereich wählen“) abgeschnitten. 
  • Der Fokus ist an vielen Stellen zu kontrastarm bzw. gar nicht wahrnehmbar. 
  • Die eingeblendete Werbung ist nicht anhaltbar. 
  • Es gibt keine ausgezeichneten Bereiche, die als Ganzes übersprungen werden können. 
  • Die verlinkten Grafiken sind für Sehende als solches nicht erkennbar, da die beschreibenden Texte nicht zusätzlich (z.B. durch Unterstreichung) gekennzeichnet sind. 
  • Es gibt grafische Links, die entweder einen komplett kryptischen Alternativtext haben, oder an deren Namen eine kryptische Unterbezeichnung angehängt ist.
  • Die Links der Videos auf Youtube sind nicht als solche erkennbar. 
  • Es gibt auf einigen Seiten Begriffe/Textabschnitte, die nicht als fremdsprachlich ausgezeichnet sind – das führt zu falsch vorgelesenen Inhalten durch Screenreader. 
  • Die Verwendung der Suchfunktion führt zu einem neuen Fenster, ohne dass Screenreadernutzer dies bemerken – der Rücksprung ist entsprechend schwierig. 
  • Die Navigation ist von Fachbereich zu Fachbereich sehr verschieden.

Diese Erklärung wurde am 14.06.2024 erstellt und der Internetauftritt zuletzt am 10.06.2024 überprüft. 

Der Internetauftritt wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft. 

Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.


Begründung 

Im aktuell genutzten Content-Management-System sind wesentliche Prinzipien der Barrierefreiheit technisch nicht umsetzbar. Zudem verfügt die Goethe-Universität Frankfurt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Internetauftritt, der dezentral von rund 2.000 Redakteur*innen unterschiedlicher Organisationseinheiten bearbeitet und gepflegt wird. 

Maßnahmen 

Die Goethe-Universität Frankfurt ist sich des dringenden Handlungsbedarfs bewusst und strebt mit der aktuellen Ausschreibung eines umfangreichen Webrelaunchs in Verbindung mit einer neu geregelten Redaktion einen barrierefreien Internetauftritt an. Dies ist im Umsetzungskonzept entsprechend als Anforderung genannt. Die Umsetzung wird sukzessive ab Anfang 2026 starten. 

Gleichzeitig werden in der Zwischenzeit die Redakteur*innen für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert und technische Anpassungen im aktuellen Content-Management-System, soweit möglich, vorangetrieben.


Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreiben Sie uns gerne unter Angabe der besuchten Internet-Seite und des verwendeten Browsers: 

Barriere melden: barrieremeldung@rz.uni-frankfurt.de


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen. 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen 

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de