Für die Beantragung der Immatrikulation (nach der Zulassung) muss bei einigen Studiengängen ein Nachweis über die Bearbeitung des OSA vorgelegt werden. Um ein entsprechendes Zertifikat auszudrucken, müssen Sie sich vor der Bearbeitung registrieren. Diese OSA sind in der untenstehenden Auflistung als verpflichtend gekennzeichnet.
Ihr Zertifikat erhalten Sie automatisch nach der Bearbeitung auf der letzten Seite des OSA.
Das Zertifikat reichen Sie bei der Beantragung der Immatrikulation mit ein.
