Der Internetauftritt ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik – BITV HE 2019 aktuell nur teilweise vereinbar.
Begründung
Die Goethe-Universität befindet sich aktuell in der Durchführung eines umfangreichen Webrelaunchs in Verbindung mit einer neu geregelten Redaktion. Zentrale Seiten der Goethe-Universität im Content-Management-System Magnolia mit neuem Frontenddesign entsprechen deshalb vollständig den aktuellen Richtlinien. Hier erfolgte der Live-Gang am 13. November 2025.
Bei noch bestehenden Webseiten im veralteten Content-Management-System Fiona (zu erkennen am überwiegend blauen Seitendesign) sind wesentliche Prinzipien der Barrierefreiheit technisch nicht umsetzbar.
Maßnahmen
Die Goethe-Universität Frankfurt rollt sukzessive die neuen Webseiten (neues Design in Verbindung mit dem neuen Content-Management-System) in den folgenden Jahren aus. Die Umstellung auf das neue Design in Verbindung mit einem modernen Content-Management-System (CMS) und der notwendigen Überprüfung der Inhalte ist ein aufwendiger, mehrjähriger Prozess, der intensive personelle und technische Ressourcen erfordert. Die sorgfältige Planung, Umsetzung und laufende Begleitung werden dazu beitragen, dass die neuen Webseiten barrierefrei, nutzerorientiert und technisch auf dem neuesten Stand sind.
Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen für die Barrierefreiheit auf den bestehenden Seiten im veralteten Content-Management-System:
- Die vorhandene Audiodeskription für blinde Nutzende ist im Videoplayer nicht über ein Bedienelement zu- und abschaltbar. Überdies gibt es keine Volltextalternative.
- Schriftgrafiken verfügen redaktionsbedingt nicht durchgängig über Alternativtexte.
- Der auf einem Bild dargestellte Anfahrtsweg hat weder einen Alternativtext noch gibt es einen Text, der an anderer Stelle diesen Weg beschreiben würde.
- Es gibt Layoutgrafiken, die alle einen gleichlautenden Dummy-Alternativtext haben – der überflüssig ist.
- Die vorhandenen Überschriften sind nicht entsprechend den logischen Hierarchieebenen ausgezeichnet.
- Nicht alle Absätze sind als solche gekennzeichnet.
- Es gibt auf den Seiten leere Absätze.
- Der Cookiedialog wird über die Tastatur nicht als erstes angesprungen, sondern erst ganz zum Schluss.
- Die Beschriftung der Hauptnavigation hat einen zu geringen Kontrast – auch haben die einzelnen Einträge ihrerseits einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund.
- Gleiches gilt auch für die Breadcrumbs
- Bei Zoom auf 200% wird die Hauptnavigation zu einem Hamburgermenü zusammengezogen – dieses wird aber nicht mehr mit der Tastatur angesprungen
- Bei Zoom auf 400% werden einige Texte nicht richtig umgebrochen und damit teilweise verdeckt/überlagert.
- Werden die Textabstände angepasst/vergrößert, so werden Texte von Bedienelenenten (z.B. Pull-Down-menü: „Fachbereich wählen“) abgeschnitten.
- Der Fokus ist an vielen Stellen zu kontrastarm bzw. gar nicht wahrnehmbar.
- Es gibt keine ausgezeichneten Bereiche, die als Ganzes übersprungen werden können.
- Die verlinkten Grafiken sind für Sehende als solches nicht erkennbar, da die beschreibenden Texte nicht zusätzlich (z.B. durch Unterstreichung) gekennzeichnet sind.
- Es gibt grafische Links, die entweder einen komplett kryptischen Alternativtext haben, oder an deren Namen eine kryptische Unterbezeichnung angehängt ist.
- Die Links der Videos auf Youtube sind nicht als solche erkennbar.
- Es gibt auf einigen Seiten Begriffe/Textabschnitte, die nicht als fremdsprachlich ausgezeichnet sind – das führt zu falsch vorgelesenen Inhalten durch Screenreader.
- Die Verwendung der Suchfunktion führt zu einem neuen Fenster, ohne dass Screenreadernutzer dies bemerken – der Rücksprung ist entsprechend schwierig.
- Die Navigation ist von Fachbereich zu Fachbereich sehr verschieden.
Diese Erklärung wurde am 13.11.2025 erstellt und der alte Internetauftritt zuletzt am 10.06.2024 überprüft vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.