Wichtige Termine und Fristen
Bestimmte Fristen sind entscheidend für Ihren Weg an die Universität. Wer die Termine kennt, kann sicher planen und unnötige Hürden vermeiden.
Bestimmte Fristen sind entscheidend für Ihren Weg an die Universität. Wer die Termine kennt, kann sicher planen und unnötige Hürden vermeiden.
Bei den hier genannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Eine Bewerbung bzw. Antrag auf Immatrikulation außerhalb dieser Fristen kann nicht berücksichtigt werden.

Maryam Sayegh-Hussein
|Gruppenleitung, Servicestelle Information und Qualifikation
“Eine frühzeitige und vollständige Bewerbung, gibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Wohnungssuche.”
Die nachfolgenden Fristen gelten auch für Bewerbungen für ein höheres Fachsemester, ein Zweitstudium und einen Fachwechsel bzw. Doppelstudium (außer auf den jeweiligen Webseiten sind gesonderte Fristen genannt).
Hinweis für Alt- und Neuabiturienten: Für Bewerbungen direkt an der Goethe-Universität gelten einheitliche Fristen – es wird nicht zwischen Alt- und Neuabiturient*innen unterschieden. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Vorläufige Zeugnisse reichen nicht aus, eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich. Erhalten Sie Ihr Abiturzeugnis erst nach Fristende, ist eine Bewerbung erst im nächsten Verfahren möglich.
Eine Unterscheidung nach Alt- und Neuabiturient*innen gibt es nur bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie). Hier erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung (weitere Informationen hier).
Die Einschreibung muss bis zu der im Zulassungsbescheid bzw. im Goethe-Campus genannten Frist erfolgt sein.
Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen, die fristgerecht eingesendet oder hochgeladen werden müssen und überweisen den Semesterbeitrag rechtzeitig.