* Als bundesgeförderte Großprojekte gelten Einzel- und Verbundvorhaben, die durch ein Bundesministerium an der Goethe-Universität mit einem Gesamtvolumen von über 0,75 Mio. Euro an den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachbereichen 01-10 und von über 1 Mio. Euro an den natur- und lebenswissenschaftlichen Fachbereichen 11-16 gefördert werden.
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