Online-Anmeldung

Anmeldung

Die Anmeldung zum Pilotprojekt Praxissemester im Studiengang L3 ist abgeschlossen. Da das Pilotprojekt nach dem Wintersemester 2024/25 endet, wird es keine weitere Anmeldung mehr geben.


Weitere Informationen zur Anmeldung

Anmeldezeitraum

Für den Anmeldezeitraum zum Pilotprojekt-Praxissemester existieren in der Praxissemesterordnung (PSO §4 Absatz 3) verbindliche Vorgaben. Studierende mit Immatrikulation im Wintersemester 2014/15 bis zum Sommersemester 2023 konnten sich ausschließlich in der zweiten Woche des zweiten Fachsemesters über das Büro für Schulpraktische Studien für das Pilotprojekt-Praxissemester anmelden. Im Falle eines Fachwechsels zählte für die Anmeldung das Fach mit der höheren Semesterzahl.

Ob bereits angemeldete Studierende das Pilotprojekt-Praxissemester im dritten oder im vierten Semester absolvieren, hängt u.a. von Ihrer Fächerkombination ab. Die Einteilung erfolgt über das Büro für Schulpraktische Studien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einteilung in ein bestimmtes Fach, ein bestimmtes Semester, eine bestimmte Schule oder Seminargruppe.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Studierende, die das Pilotprojekt-Praxissemester antreten möchten, entweder die BW-A-Klausur bereits bestanden oder im gegenwärtigen Semester belegt haben. Das Modul BW-A ist die Zugangsvoraussetzung für das Pilotprojekt-Praxissemester.


Masernschutzgesetz

Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Gesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), worüber wir Sie hiermit informieren möchten. So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also Schulen und Kindertageseinrichtungen, tätig sind, den Nachweis der altersgerechten nach STIKO-empfohlenen Masernimpfungen erbringen müssen.

Das bedeutet, dass alle Praktikant*innen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen müssen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz.

Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: 

Schulrecht

Informationen zum Masernschutzgesetz


Anmeldeinformation für Quereinsteiger*innen

Quereinsteiger*innen mit Immatrikulation Winter 2024/15 bis Sommer 2023, die aufgrund der Anerkennung von Leistungen aus dem vorhergehenden Studiengang bzw. –ort eine Einstufung seitens der Universität in ein höheres Fachsemester >2 erhalten haben, konnten das Anmeldesemester frei wählen. Da das Pilotprojekt Praxissemester nach dem Wintersemester 2024/25 endet, wird es keine weitere Anmeldung mehr geben. Quereinsteiger*innen, die die Anmeldung zum Pilotprojekt nicht wahrgenommen haben, wenden sich für eine Beratung zum weiteren Vorgehen an das Büro für Schulpraktische Sutiden.


Studienfach – und Studiengangwechsel  

Bitte informieren Sie das Büro für Schulpraktische Studien umgehend schriftlich per E-Mail, wenn Sie den Studiengang gewechselt haben sollten. Auf diese Weise kann der frei gewordene Schulplatz einem*r Kommiliton*in übertragen werden. Auch die Informationen über einen Fachwechsel sind für die Einteilung relevant. Das Pilotprojekt-Praxissemester muss mindestens in einem der beiden Fächer absolviert werden, in dem auch das erste Staatsexamen gemacht wird.


Prüfungsanmeldung in den Praxisphasen

Bitte beachten Sie, dass für die Modulprüfung in den Praxisphasenmodulen keine Anmeldung über das Portal Goethe-Campus erforderlich ist. Mit der Anmeldung zu den Praxismodulen melden Sie sich gleichzeitig auch zur Modulprüfung an, weitere Schritte sind nicht nötig.

Die Prüfungsmodalitäten besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten. Die Noten werden durch das Büro für Schulpraktische Studien an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge übermittelt und dann wie Ihre sonstigen Leistungen auch über das Portal Goethe-Campus verbucht. Die Noten für die Praxismodule im Sommersemester sind voraussichtlich im Dezember und im Wintersemester voraussichtlich im Juni über Ihre Leistungsübersicht einsehbar.


Checklisten

Wir bitten alle L3-Studierenden, sich vor Antritt ihres Schulpraktikums im Rahmen des Pilotprojekts-Praxissemesters ausführlich über unsere Flyer und Handreichungen (Handreichung Praxissemester und Handreichung Reflexionsgespräch) zu informieren. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick erhalten Sie auch über unsere Checklisten.

Checkliste Sommer/Winter 2024