Umgebungsfaktoren am Arbeitsplatz

Raumtemperatur

Die Anforderungen an Arbeitsplätze sind geregelt im Arbeitsschutzgesetz und werden speziell zur Raumtemperatur konkretisiert in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5 des Anhanges) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.5 „Raumtemperatur“.

Entsprechend der ArbStättV müssen Arbeitsräume während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. 

Zur Feststellung, ob Maßnahmen zu ergreifen sind, ist die Lufttemperatur maßgeblich. Das ist die den Menschen umgebende Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.

Verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin und damit jede/jeder Vorgesetzte bzw. jede Führungskraft an der Goethe-Universität.

Mindestwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen (ASR A 3.5, Abschnitt 4.2)

Überwiegende Körperhaltung                          

Arbeitsschwere

                           
leichtmittelschwer
Sitzen

+20 °C

+19°-
Stehen, Gehen+19°C+17°C

+12°C

Die Mindestwerte sind während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten.

Werden die Mindestwerte in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche Maßnahmen sicher zu stellen:

- arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten),

- organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten) oder

- personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)


Sommerliche Temperaturen

Übermäßige Sonneneinstrahlung ist durch Sonnenschutzsysteme zu vermeiden. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. (ASR A3.5, Abschnitt 4.3)

Bei Außenlufttemperaturen über +26°C und Verwendung geeigneter Sonnenschutzsysteme 

gilt entsprechend ASR A3.5, Abschnitt 4.4 für Arbeitsräume folgendes:

1)     Überschreitung der Lufttemperatur von +26°C:

Es sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26°C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B.:

- schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,

- besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder

- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.

In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.


2)   Überschreitung der Lufttemperatur von +30°C:

Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Technische und organisatorische Maßnahmen sind vorrangig zu personenbezogenen Maßnahmen umzusetzen

Beispielhafte Maßnahmen nach ASR A3.5, Abschnitt 4.4, Tabelle 4:

a)        effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)

b)        effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)

c)        Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)

d)        Lüftung in den frühen Morgenstunden

e)        Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung

f)         Lockerung der Bekleidungsregelungen

g)        Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen

h)        Nutzung von Ventilatoren

3)   Überschreitung der Lufttemperatur im Arbeitsraum von +35°C gilt:

Der Raum ist für die Zeit der Überschreitung ohne

- technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier),

- organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) oder

- persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Hitzeschutzkleidung) wie bei Hitzearbeit 

nicht als Arbeitsraum geeignet.

Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden.

Das Leitungswasser an der Goethe-Universität wird regelmäßig auf die Anforderungen der Trinkwasserverordnung überprüft und erfüllt diese.

Die Lufttemperatur wird mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C] gemessen, an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden.

Lufttemperaturmessungen sollen vorrangig durch das Referat Arbeitsschutz erfolgen, da die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die erforderliche Fach- und Sachkunde besitzen.

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps.html

Nachtauskühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume in den frühen Morgenstunden sorgen. 

Am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen, solange die Temperatur im Freien noch niedriger ist als im Büro. Schließen Sie die Fenster, sobald die Außentemperatur die Innentemperatur übersteigt.

Lüften: Wenn ein Lüften bei hoher Außentemperatur erforderlich ist, dann lüften Sie kurz aber intensiv.

Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (z. B. Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).

• Ein Ventilator (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung. Nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft, auch können Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).

Grundlegende Hinweise für die Beschaffung, die Positionierung im Raum und den Betrieb von Ventilatoren in Arbeitsstätten finden Sie hier: HTTPS://VERBRAUCHERFENSTER.HESSEN.DE/NACHHALTIGKEIT/KAUFEN-VERKAUFEN/MIT-VENTILATOREN-GEGEN-DIE-SOMMERHITZE

• Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks". In der Praxis hat sich dabei eine Differenz von ca. 6 K bewährt. Werden die klimatechnischen Geräte nicht sachgemäß betrieben, können Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, z.B. durch Zugluft oder Keimbelastung.

Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonnenschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz. Lassen Sie den Sonnenschutz den ganzen Tag möglichst weit geschlossen, auch wenn die Sonne noch nicht direkt in das Büro scheint.

Bekleidung anpassen: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk.

Ausreichend Trinken: Der normale Tageswasserbedarf des Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8-2,5 l und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend. 

Bewusst Essen: Keine schweren und reichhaltigen Mahlzeiten einnehmen, geeignet sind leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, Kaltschale. Eine Banane ist beispielsweise gut geeignet, um den Mineralstoffhaushalt schnell auszugleichen. Unbedingt auf sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln achten, da diese bei großer Hitze schnell verderben.