Die Anforderungen an Arbeitsplätze sind geregelt im
Arbeitsschutzgesetz und werden speziell zur Raumtemperatur konkretisiert in der
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5
des Anhanges) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.5
„Raumtemperatur“.
Entsprechend der ArbStättV müssen Arbeitsräume während der
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen
Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur
haben.
Die Raumtemperatur ist die vom
Menschen empfundene Temperatur.
Zur Feststellung, ob Maßnahmen zu ergreifen sind, ist die Lufttemperatur
maßgeblich. Das ist die den
Menschen umgebende Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
Verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin und damit
jede/jeder Vorgesetzte bzw. jede Führungskraft an der Goethe-Universität.
Mindestwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen (ASR A 3.5, Abschnitt 4.2)
Überwiegende Körperhaltung | Arbeitsschwere | ||
leicht | mittel | schwer | |
Sitzen | +20 °C | +19° | - |
Stehen, Gehen | +19°C | +17°C | +12 |
Die Mindestwerte sind während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten. |
Werden die Mindestwerte in
Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht
erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge
durch zusätzliche Maßnahmen sicher zu stellen:
- arbeitsplatzbezogene
technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten),
- organisatorische Maßnahmen
(z. B. Aufwärmzeiten) oder
- personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)
Sommerliche
Temperaturen
Übermäßige Sonneneinstrahlung ist durch Sonnenschutzsysteme zu vermeiden. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. (ASR A3.5, Abschnitt 4.3)
Bei Außenlufttemperaturen über +26°C und Verwendung geeigneter Sonnenschutzsysteme
gilt entsprechend ASR A3.5, Abschnitt 4.4 für Arbeitsräume folgendes:
1) Überschreitung
der Lufttemperatur von +26°C:
Es sollen
zusätzliche Maßnahmen ergriffen
werden.
In
Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26°C zu einer Gesundheitsgefährdung
führen, wenn z.B.:
- schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
- besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden
muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder
- hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich
Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche,
Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
In solchen Fällen ist über
weitere Maßnahmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
2) Überschreitung der Lufttemperatur von +30°C:
Es müssen
wirksame Maßnahmen ergriffen werden,
welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Technische und organisatorische
Maßnahmen sind vorrangig zu personenbezogenen Maßnahmen umzusetzen
Beispielhafte Maßnahmen nach ASR A3.5, Abschnitt 4.4, Tabelle 4:
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes
(z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der
Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen
Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur
Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Festlegung zusätzlicher
Entwärmungsphasen
h) Nutzung von Ventilatoren
3) Überschreitung der Lufttemperatur im
Arbeitsraum von +35°C gilt:
Der Raum ist für die Zeit
der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Hitzeschutzkleidung)
wie bei Hitzearbeit
nicht
als Arbeitsraum geeignet.
Bei
Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete
Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt
werden.
Das Leitungswasser an der Goethe-Universität wird regelmäßig auf die Anforderungen der Trinkwasserverordnung überprüft und erfüllt diese.
Am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen, solange die Temperatur im Freien noch niedriger ist als im Büro. Schließen Sie die Fenster, sobald die Außentemperatur die Innentemperatur übersteigt.
• Lüften: Wenn ein Lüften bei hoher Außentemperatur erforderlich ist, dann lüften Sie kurz aber intensiv.
• Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (z. B. Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).
• Ein Ventilator (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung. Nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft, auch können Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).
Grundlegende Hinweise für die Beschaffung, die Positionierung im Raum und den Betrieb von Ventilatoren in Arbeitsstätten finden Sie hier: HTTPS://VERBRAUCHERFENSTER.HESSEN.DE/NACHHALTIGKEIT/KAUFEN-VERKAUFEN/MIT-VENTILATOREN-GEGEN-DIE-SOMMERHITZE
• Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks". In der Praxis hat sich dabei eine Differenz von ca. 6 K bewährt. Werden die klimatechnischen Geräte nicht sachgemäß betrieben, können Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, z.B. durch Zugluft oder Keimbelastung.
• Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonnenschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz. Lassen Sie den Sonnenschutz den ganzen Tag möglichst weit geschlossen, auch wenn die Sonne noch nicht direkt in das Büro scheint.
• Bekleidung anpassen: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk.
• Ausreichend Trinken: Der normale Tageswasserbedarf des Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8-2,5 l und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend.