Ablauf von Abschlussarbeiten am Arbeitsbereich für Sportpsychologie

Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Durchführung von Abschlussarbeiten am Arbeitsbereich für Sportpsychologie des Instituts für Sportwissenschaften. Bitte lesen Sie sich gründlich vor der ersten Kontaktaufnahme die folgenden Informationen durch. Standardmäßig werden am Arbeitsbereich für Sportpsychologie empirische Abschlussarbeiten unter der Anwendung von quantitativen Methoden durchgeführt.

 

1. Recherche der Rahmenbedingungen

Bitte lesen Sie sich gründlich die in Ihrer Prüfungsordnung festgelegten Anforderungen (siehe Links unter Lehre), die Informationen zu Abschlussarbeiten im Studienleitfaden (siehe Materialien) und die auf dieser Seite kompakt aufbereiteten Informationen durch. Sie gewinnen dadurch Sicherheit in Bezug auf den Ablauf und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

2. Kontaktaufnahme zu einer geeigneten Betreuungsperson

Bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsperson sollten Sie die Expertise der Mitarbeitenden am Arbeitsbereich berücksichtigen (siehe Team). Sie sollten eine Person für die Betreuung anfragen, die einen Themenbereich abdeckt, der Sie besonders interessiert und mit dem Sie sich über einen längeren Zeitraum auseinandersetzen möchten. Um herauszufinden, welches sportpsychologisches Thema Ihnen zusagt, empfehlen wir erste Recherchen (bspw. in den Nachschlagewerken unter Materialien) bereits vor der Kontaktaufnahme. Am Arbeitsbereich für Sportpsychologie ausgeschriebene Themen finden Sie unter Angebotene Abschlussarbeitsthemen.

3. Erstgespräch und Anfertigen eines Exposés

Nach der Kontaktaufnahme steht bei einer Zusage der Betreuung durch die angefragte Person ein Erstgespräch an. Das Erstgespräch dient v. a. dem Kennenlernen sowie der Festlegung einer thematischen Ausrichtung der Arbeit. Nach dem Erstgespräch intensivieren Sie Ihre Literaturrecherche und fertigen ein Exposé an (siehe Studienleitfaden unter Materialien). Als Vorlage für das Exposé können Sie die Vorlage für Abschlussarbeiten unter Materialien nutzen.

4. Besprechung des Exposés

Bei einem weiteren Treffen besprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson das angefertigte Exposé. Falls die Methodik bei diesem Treffen bereits final beschlossen wird, können die beabsichtigten Datenanalysen an selbsterstellten Musterdaten erprobt werden. Falls sich noch nicht auf eine Methodik geeinigt werden kann, findet ein erneutes Treffen nach weiterer Recherche und Überarbeitung des Exposés statt.

5. Präregistrierung (falls notwendig: Ethikantrag)

Falls ein Ethikantrag die Voraussetzung für die Durchführung einer Studie darstellt, wird dieser in Absprache mit der Betreuungsperson gestellt und genügend Zeit dafür eingeplant. Nähere Informationen zu Ethikanträgen finden Sie auf den Seiten der Ethikkommission des FB05. Nach erfolgreich verlaufenden Probe-Datenanalysen und ggf. dem positiv beschiedenen Ethikantrag wird die Studie anschließend präregistriert (siehe Materialien). Die Präregistrierungen findet, wenn nicht anders vereinbart, über aspredicted.org statt. Die Datenerhebung beginnt erst nach der erfolgten Präregistrierung und nach der expliziten Freigabe durch Ihre Betreuungsperson.

6. Datenerhebung, -aufbereitung und -auswertung

Bei Problemen während der Datenerhebung ist eine Beratung mit der Betreuungsperson oft sinnvoll und sollte von Ihnen angefragt werden. Nachdem die Datenerhebung so wie mit der Betreuungsperson abgesprochen stattgefunden hat, müssen die Daten für die Analyse aufbereitet werden. Bei gründlicher Vorbereitung können Sie danach wie bei Ihrer Probe-Datenanalyse die Daten auswerten.

7. Besprechung der Ergebnisse mit der Betreuungsperson

Bei einem weiteren Treffen besprechen Sie die Ergebnisse mit Ihrer Betreuungsperson.

8. Abgabe

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit angefertigt haben, empfehlen wir Ihnen, diese von Mitstudierenden in mehreren Feedbackschleifen auf inhaltliche sowie formale Aspekte Korrekturlesen zu lassen und abschließend nochmals gründlich die Formalia zu prüfen, bevor Sie die Abschlussarbeit beim zuständigen Prüfungsamt, wenn möglich digital, einreichen.

9. Gutachten und Feedback

Nach der Abgabe ist es unsere Aufgabe, ein Gutachten zu Ihrer Arbeit anzufertigen, das i. d. R. beim jeweiligen Prüfungsamt auf Antrag eingesehen werden kann. Gerne setzen wir uns im Nachgang mit Ihnen zusammen, um die Arbeit kritisch zu reflektieren und freuen uns auch über Ihr Feedback zu dem Betreuungsprozess.