Für Personen- und Sachschäden, die man selbst verursacht, haftet man nach allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Missgeschicke, die sehr viel Geld kosten können, passieren schnell: man zerbricht versehentlich eine Glasscheibe, stößt eine Vase in einem Geschäft herunter oder verursacht einen Verkehrsunfall. Wenn eine Person dabei verletzt wird, muss der Verursacher nicht nur für den materiellen Schaden aufkommen, sondern auch Schmerzensgeld und weitere Kosten tragen.
Für solche Fälle wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nach der Klärung der Umstände für die Kosten aufkommen könnte.