Der Präsident oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu unterstützen. Gesprächsthemen können alle dem Personalrat nach dem Gesetz übertragenen Angelegenheiten sein.