Vor jeder Prüfung werden Sie gefragt, ob Sie sich prüfungsfähig fühlen. Sollten Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht prüfungsfähig fühlen, können Sie zu diesem Zeitpunkt (ggf. auch in der Prüfung) von der Prüfung zurücktreten.
Wann immer Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen, zu der Sie sich angemeldet haben, benötigen Sie mehr als ein ärztliches Standard-Attest.
Bitte lassen Sie Ihre Ärztin/ Ihren Arzt folgende Bescheinigung ausfüllen und legen Sie diese Bescheinigung innerhalb von 3 Werktagen beim GO-Prüfungsamtes vor. Sie können die Bescheinigung gerne in den Briefkasten des GO-Prüfungsamtes werfen (Poststelle N100 / Hauspostfach BZ2) oder per Post, an das GO-Prüfungsamt z.H. Frau Rodriguez, schicken.
Einzureichen beim GO-Prüfungsamt:
Bitte sprechen Sie vor der Antragstellung mit der Koordinatorin.
Als Jahrgangssprecher*innen nehmen Sie teilweise an nicht-öffentlichen Sitzungen teil (z.B. Sitzungen des gem. Prüfungsausschuss), in deren Rahmen vertrauliche und persönliche Dinge besprochen werden, die der Dienstverschwiegenheit obliegen.
Wenn Sie sich aktiv im Jahrgangssprecher*innen-Team (insbesondere der Gremienarbeit) beteiligen möchten, müssen Sie die folgende Verschwiegenheitserklärung nach Ihrer Wahl beim GO-Prüfungsamt einreichen.
Studienverlaufspläne geben Ihnen Informationen darüber, wie sich Ihr Studienverlauf ab dem 3. Semester in Ihrer Studienrichtung darstellen kann.
Sie können aus dem Studienverlaufsplan auch entnehmen, welche CP aus der O-Phase in Ihrer Studienrichtung angerechnet werden und welche Leistungen Sie im Freien Studium der O-Phase bereits "vorholen" können. Die Summe der anerkannten und vorgeholten CP aus der Studienrichtung entspricht der CP-Zahl, die Sie im Profilbildungsmodul einbringen müssen. Dazu werden Sie Ende des 2. Semesters von der Koordinatorin beraten.