Fiktionsbescheinigung

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels nimmt eine Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen in Anspruch. Sollte Ihr Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum ablaufen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein vorläufiges Ersatzpapier.

Es gibt drei verschiedene Arten von Fiktionsbescheinigungen: Duldungsfiktion, Erlaubnisfiktion und Fortbestandsfiktion.

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlängerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion (§81.4) , da Ihre alte Aufenthaltserlaubnis bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist das Reisen prinzipiell möglich. Ihnen ist jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Dennoch sollten Sie sich, solange Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

Sollten Sie aus besonderen Gründen eine Duldungs- oder Erlaubnisfiktion (§81.3) erhalten, ist das Reisen nicht gestattet. Diese Arten der Fiktionsbescheinigung dulden bzw. erlauben ausschließlich einen weiteren Aufenthalt innerhalb Deutschlands.

Die Kosten für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung belaufen sich auf 20,00 € für Erwachsene und 10,00 € für minderjährige Kinder.

Bitte beachten Sie, dass die vom Goethe Welcome Centre recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen können.
Wir empfehlen Ihnen immer sich zusätzlich bei der Auslandsvertretung oder beim lokalen Ausländerbehörde individuell beraten zu lassen.