Um im Erasmus Programm
mehr Chancengleichheit und Inklusion zu erreichen, fördern wir
mit gezielten Maßnahmen Studierende, Lehrende und Personal bei Auslandsmobilitäten.
Ein Social Top-up erhalten Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind(ern), Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende.
Die Höhe beträgt 250 €/ Monat für den geförderten Mobilitätszeitraum.
Weitere Social Top-up Infos zu den Voraussetzungen und zur Beantragung erhalten Studierende auf den Erasmus
Webseiten des Teams „Studium im Ausland“ im Bereich „Allgemeine Informationen für
Outgoings – Vor Antritt der Auslandsmobilität“.
Sonderförderung über
einen Realkostenantrag („Langantrag“)
erhalten Studierende, Lehrende und Personal, sofern Sie mit Kind(ern) ins
Ausland reisen, eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben.
Die Höhe dieser Förderung beträgt bei Studierendenmobilität i.d.R. bis zu 15.000,00 EUR pro Semester und Mobilität und bei Lehr- und Personalmobilität i.d.R. bis zu 15.000,00 EUR pro Mobilität.
Darüber hinaus kann bei einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung auch ein Realkostenantrag für vorbereitende Reisen ermöglich werden. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Teilnehmende mit Kind gilt.
Die Antragsformulare müssen
rechtzeitig vor der Ausreise über das Global Office beim DAAD eingereicht
werden, damit im Vorfeld geklärt werden kann, ob die Durchführung des
ERASMUS-Aufenthalts und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind. Bitte
wende Sie sich deshalb bitte frühestmöglich, also sobald Sie wissen, dass Sie
ins Ausland reisen werden, an uns.
Es können nur die durch
den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen
(wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände)
abgedeckt sind, bezuschusst werden. Notwendige Unterlagen sind den jeweiligen
Antragsformularen zu entnehmen. Je früher die Antragsunterlagen dem DAAD
vorliegen (mind. 2 Monate vor Ausreise!), desto früher kann über den Antrag
entschieden werden. Eine nachträgliche Antragstellung nach der Ausreise kann
nicht bewilligt werden.
Sofern Sie einen Antrag
stellen möchten, bekommen Sie die Antragsunterlagen direkt vom Global Office
zur Verfügung gestellt.
Studierende kontaktieren
bitte hierfür Herrn Olaf Purkert vom
Team Studium im Ausland. Lehrende und
Personal wenden sich an die Erasmus Hochschulkoordinatorin, Frau Uta Brucker. Wir stehen Ihnen beim
Ausfüllen des Formulars gerne beratend zur Seite.
Für Teilnehmende mit Behinderung:
Für Teilnehmende mit Kind: