Fremdsprachenkenntnisse AVL-Studium

Als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor-Hauptfach-Studium der AVL, also vor der Einschreibung, müssen Sie Kenntnisse zweier Fremdsprachen nachweisen. Eine davon muss Englisch sein (Niveau mindestens B2 GeR), die andere ist frei wählbar (Niveau mindestens B1). Empfohlen wird Französisch; auch ein Latinum ist ein geeigneter Sprachnachweis. In der Regel sind diese Fremdsprachenkenntnisse durch ein Abiturzeugnis nachzuweisen. Näheres zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Darüber hinaus können weitere Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen des Basismoduls 5 (I) erworben werden. Empfohlen werden Französisch- oder Lateinkenntnissen; wahlweise können Kenntnisse in einer weiteren Literatursprache erworben werden. Sie können Sprachkurse an folgenden Instituten der Goethe-Uni besuchen, mit denen das Institut für AVL Kooperationen unterhält:

  • Romanistik;
  • Skandinavistik;
  • Klassische Philologie;
  • Empirische Sprachwissenschaft;
  • Judaistik.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Sprachvoraussetzungen Sie ggf. bereits mitbringen müssen. Sprachkurse an anderen, auch außer-universitären, Instituten sind nach Absprache möglich.

Für das Basismodul B5 (I) müssen Sie Sprachkurse im Umfang von insgesamt 4 SWS und eine Prüfung nachweisen. Dies kann im Rahmen eines Intensivkurses à 4 SWS oder im Rahmen von zwei Sprachkursen à 2 SWS geschehen.