SARS-CoV-2 – Aktuelle Situation und Empfehlungen

Mit dem Beginn der Erkältungssaison sind auch wieder steigende Coronazahlen zu verzeichnen. Was sollten Beschäftigte und Studierende der Goethe-Universität jetzt beachten?

Aktuelle Situation

Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, die im Infektionsschutzgesetz § 28b geregelt waren. In der Folge wurden auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen aufgehoben, wie Testpflichten und die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. 

Impfungen und Infektionen haben die Immunität der Menschen so weit gesteigert, dass schwere Verläufe selten geworden sind. Somit konnte der globale Gesundheitsnotstand durch die WHO 2023 aufgehoben werden. Auch in Deutschland wurde die SARS-CoV-2 Lage als „endemisch“ eingestuft. 

Endemisch bedeutet gleichzeitig nicht, dass SARS-CoV-2 harmlos geworden oder verschwunden ist. Ähnlich wie bei der Grippe wird es weiterhin regionale oder überregionale Ausbrüche und saisonale Erkrankungswellen (vor allem im Herbst und Winter) geben.

Verhalten bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion

Beschäftigte der Goethe-Universität: 

Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen, Husten oder Fieber empfohlen, für 3 bis 5 Tage bzw. bis zum Abklingen der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Bei Bedarf sollte die hausärztliche Praxis kontaktiert werden.

Beschäftigten wird empfohlen, beim Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion nicht in Präsenz zu arbeiten, sondern, wenn möglich, die Regelungen zum mobilen Arbeiten zu nutzen und ihrer Tätigkeit von zuhause aus nachzugehen bis die Symptome abgeklungen sind. 

Sollte aufgrund schwerer Symptome mobiles Arbeiten nicht möglich sein, ist, wie bei jeder Erkrankung, eine Krankmeldung einzureichen. Dies gilt auch für Beschäftigte, die nicht an der Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten teilnehmen. 

Die Goethe-Universität hat keine Laien-Selbsttests oder Masken mehr vorrätig und kann diese entsprechend auch nicht mehr zur Verfügung stellen.

Studierende der Goethe-Universität:

Wir bitten darum, dass Studierende, die an respiratorischen Symptomen leiden und trotzdem Veranstaltungen besuchen, aus Respekt und zum Schutz der Kommiliton*innen und der Lehrenden auf Hygienemaßnahmen achten, wie Abstand einhalten, Händewaschen und ggf. Maske tragen.

Erneute Corona-Schutzimpfung – Ja oder Nein?

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur SARS-CoV-2-Impfung 

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein. 

Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten: 

Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen 

Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt

Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine SARS-CoV-2-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können

Gesunden Säuglingen sowie Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine SARS-CoV-2-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.