Deutsche Studierende und Bildungsinländer (§ 8 BAfög) sowie Promovierende aller Fachrichtungen bis zu einer Altergrenze von 32 Jahren
Bewerbung und Fristen:
Leistungen:
Stipendiat*innen der HSS erhalten neben einer finanziellen ebenfalls eine ideelle Förderung. Im Rahmen der ideellen Förderung schließen sich die Stipendiat*innen der Hochschulgruppe des jeweiligen Studienorts an und verpflichten sich zur Teilnahme an Veranstaltungen, kulturellen Angeboten oder Diskussionsrunden.
Die Höhe der finanziellen Förderung berechnet sich nach den Richtlinien des BMBF. Zusätzlich wird eine Studienkostenpauschale (300 €) gewährt. Monatliche Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale sind möglich. Besteht bereits eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln ist eine Förderung durch die HSS ausgeschlossen. Gleiches gilt für BAföG.
Der Bezug einer Förderung wird jährlich vor dem Hintergrund der Studienleistungen und des gesellschaftspolitischen Engagement des Stipendiaten / der Stipendiatin geprüft. Für Promovierende gilt die Förderung zunächst für ein Jahr, wobei eine Verlängerung beantragt werden kann.