Ablauf einer Beratung

Die Beratung der Antidiskriminierungsstelle kann von allen Angehörigen der Universität in Anspruch genommen werden, die im Universitätskontext Diskriminierungserfahrungen gemacht oder Zeug*innen diskriminierender Handlungen, Vorfälle oder Strukturen wurden.

Gemeinsam prüfen wir in einem geschützten und vertraulichen Rahmen, welche Handlungsstrategien im Umgang mit der spezifischen Situation oder Erfahrung möglich sind.

Weiterführende Schritte werden nur mit dem Einverständnis der betroffenen ratsuchenden Person unternommen.

Mögliche Schritte

  • Reine Meldung und Dokumentation des Vorfalls
  • Gemeinsame Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit der Erfahrung und Handlungsoptionen
  • Einleitung von Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz
  • Kontaktaufnahme mit der verursachenden Person oder Stelle
  • Durchführung eines Vermittlungsgespräches
  • Beratung zum internen Beschwerdeverfahren im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie
  • Begleitung im Beschwerdeverfahren
  • Begleitete Vermittlung an andere interne oder externe Beratungsstellen