Die Akkreditierung von Studiengängen an der Goethe-Universität zielt als Verfahren der Qualitätssicherung auf hochwertige Studiengänge. In Hessen werden Studiengänge gemäß § 12 Abs. 2 HHG in der Regel vor Aufnahme des Lehrbetriebs akkreditiert. Seit der Zulassung zur Systemakkreditierung erfolgt die Akkreditierung im Rahmen der Einrichtung bzw. Weiterführung von Studiengängen als interne (Re-)Akkreditierung. Die Goethe-Universität wurde Ende März 2016 ohne Auflagen systemakkreditiert und befindet sich aktuell im Verfahren der Systemreakkreditierung.

Die internen (Re-)Akkreditierungen sind eng mit den Evaluationsverfahren verknüpft, so dass die Fachbereiche in einem kontinuierlichen Reflexions- und Diskussionsprozess ihre Studiengänge verbessern können. Die Ergebnisse der Studiengangsevaluation und Kennzahlen werden den externen Gutachter*innen bei der internen Reakkreditierung ebenso vorgelegt wie die Empfehlungen der internen Reakkreditierungen bei der darauffolgenden Studiengangsevaluation im Dialog mit Studierenden und Fachvertreter*innen adressiert werden.