Liebe für ERASMUS-Teilnehmende 2024/25,
hier auf dieser Seite finden Sie die Informationen speziell zu Ihrem ERASMUS-Jahrgang. Alle jahrgangsübergreifenden Infos finden Sie in den allgemeinen Informationen für Outgoings. Da es für 2024/25 Änderungen gab, werden die allgemeinen Informationen sukzessive aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor und während Ihrer gesamten ERASMUS-Mobilität an der Goethe-Universität eingeschrieben sein müssen! Bitte melden Sie sich also fristgerecht zurück durch Überweisung des Semesterbeitrags! Wenn Sie nicht an der Goethe-Universität eingeschrieben sind, können Sie nicht am ERASMUS-Programm teilnehmen und wir müssen bereits ausgezahlte Fördergelder in voller Höhe zurückfordern!
ONLINE LEARNING AGREEMENT
Das Learning Agreement wird im Jahrgang 2024/25 als OLA = Online Learning Agreement abgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der OLA-Prozess nicht funktioniert oder die Gasthochschule das Verfahren nicht anbietet, kann auf die alte Learning Agreement-Vorlage zurück gegriffen werden, die Ihnen im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos als Download zur Verfügung gestellt wird.
Leitfaden OLA, FAQ OLA, Zeichnungsberechtigte im Fachbereich/Institut, Ansichtsexemplare OLA und altes Learning Agreement hier rechts zum Download.
Weitere Informationen zum OLA und zum alten Learning Agreement in den allgemeinen Informationen für Outgoings unter https://www.uni-frankfurt.de/38298607/Vor_Ihrer_Abreise#accordeon-f4045ad2 .
Ihre Programmbeauftragten sendeten uns die Meldebögen mit den Nominierungen und Absagen bis 01. April 2024 zu. Wir werden Ihre eingegangenen Online-Bewerbungen nun bis Anfang Mai sukzessive bearbeiten, sodass Sie Ihren aktuellen Status im Bewerber*innenkonto einsehen und bei erfolgreicher Bewerbung Ihre Teilnahmebestätigungen inkl. Stipendiensumme herunterladen können. Auch sollten die WS 24/25-Starter*innen nun Ihre Learning Agreements vereinbaren - Infos zum Prozedere siehe oben.
Wer erhält einen Mobilitätszuschuss?
alle regulären ERASMUS-Teilnehmenden (d.h. bis auf die mit Zielland Schweiz oder ERASMUS-Freemover/Zero Grant-Studierende)
Wie hoch ist die anfangs pauschal berechnete Gesamtförderung?
Nachdem der uns zur Verfügung stehende Etat bekannt ist und auch die Anzahl der Green Travel- und Social top up-Kandidat*innen, konnte die Berechnung der Förderdauer erfolgen.
Bei einem Aufenthalt von 1 Semester werden in 2024/25 anfänglich pauschal 130 Fördertage berechnet und bei 2 Semestern 260 Fördertage, auch wenn das Auslandsstudium länger oder kürzer geplant ist oder dauern sollte. Bei einem Trimester gilt die Semester-Regelung, bei 2 Trimestern und 3 Trimestern die Regelung für 2 Semester.
Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss?
Die Höhe der ERASMUS-Förderraten für die drei Ländergruppen wird bundesweit einheitlich vom DAAD vorgegeben. Wir als entsendende Hochschule sind verpflichtet, diese vorgegebenen Raten unverändert anzuwenden. Für 2024/25 sind bei einigen Ländern Anpassungen vorgenommen worden, so dass es für diese eine höhere Förderung geben wird als in den Vorjahren. Außerdem ist die Förderung der Ländergruppe 3 an die der LG 2 angeglichen worden.
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden:
Monatspauschale 600€ (Tagespauschale 20,00€) - maximale Sockelförderung 2.600€ bei einem Semester, 5.200€ bei zwei Semestern
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern:
Monatspauschale 540€ (Tagespauschale 18,00€) - maximale Sockelförderung 2.340€ bei einem Semester, 4.680€ bei zwei Semestern
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: Monatspauschale 540€ (Tagespauschale 18,00€) - maximale Sockelförderung 2.340€ bei einem Semester, 4.680€ bei zwei Semestern
Auf die Sockelförderung kommen im Jahr 2024/25 Social Top-ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ monatlich (8,33333333€ pro Fördertag), und Förderung für Green Travel Tage, über die Sie Informationen in den nächsten Tabs finden.
Die finanziellen Informationen auf dieser Seite gelten lediglich für ein Studium im Gastland, nicht für ein Online-Studium außerhalb des Gastlandes.
Wie berechnet sich die finale Gesamtförderung nach Beendigung der Mobilität?
Stichwort tagesgenaue Abrechnung der finanziellen ERASMUS-Förderung bei kürzeren Aufenthalten
Wir sind verpflichtet, Ihren Studienaufenthalt nach Ende Ihrer Mobilität tagesgenau zu erfassen. Dafür verwenden wir die von Ihnen hochzuladende Confirmation of Period of Study, in der die Gasthochschule das Anfangs- und Enddatum der Studiendauer Ihrer physischen Mobilität bestätigt. Wenn der tatsächliche Aufenthalt länger war als als 130 Tage bei einem und 260 Tage bei zwei Semestern, sind die darüber hinausgehenden Tage sogenannte Zero Grant Tage und können nicht finanziell gefördert werden. Falls sich hingegen herausstellt, dass Ihr Studienaufenthalt die anfangs pauschal veranschlagte Förderdauer von 130/260 Tagen unterschritten hat, müssen wir die Förderung nachträglich tagesgenau neu berechnen und die Schlussrate anteilig reduzieren oder bei sehr kurzen Aufenthalten (unter 97 Tagen bei einem oder 194 Tagen bei zwei Semestern) auf Null setzen und einen Teilbetrag der ersten Rate zurückfordern.
Bei denen, die ein kurzes Semester oder ein einzelnes Trimester an der Gasthochschule machen, wird es definitiv so sein, dass der tatsächliche Zeitraum im Nachhinein so kurz ist, dass eine Teilrückzahlung der ersten Rate notwendig wird. Generell gilt: Die Mindestförderdauer bei ERASMUS beträgt 2 Monate bzw. 60 Tage, kürzere Aufenthalte sind nicht gestattet und damit nicht förderfähig.
Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Mit dem Top up für Praktika und grünes Reisen sind die Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen kombinierbar.
Wie sind die „geringeren Chancen“ nachzuweisen?
Im Sinne eines einfachen Zugangs zum Programm sind Nachweis- und Dokumentationspflicht für Top ups niederschwellig gestaltet:
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
Teilnehmende mit Kind(ern) können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:
Voraussetzungen:
ODER
Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, denn der Antrag muss vom GO beim DAAD mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität komplettiert eingereicht werden und vorher eine Vorprüfung dort durchlaufen.
Voraussetzungen:
Teilnehmende mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder chronischen Erkrankung können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:
Voraussetzungen bei Studierenden mit einer Behinderung:
Voraussetzungen bei Studierenden mit chronischer Erkrankung:
Nachweis (verpflichtend):
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Auch vorbereitende Reisen, die der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität, dienen, können gefördert werden. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, denn der Antrag muss vom GO beim DAAD mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität komplettiert eingereicht werden und vorher eine Vorprüfung dort durchlaufen.
Voraussetzungen:
Laut dem EU Green Deal soll die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen und alle EU-Maßnahmen und Strategien sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen. Für das ERASMUS-Programm Studium im Ausland, das nach wie vor den Schwerpunkt auf physische Mobilität ins Gastland legt, bedeutet das, dass der ökologische Fußabdruck graduell kleiner werden soll. Green Travel bedeutet also nachhaltiges Reisen.
Als Motivation für eine umweltfreundlichere An- oder Abreise an die und von der Gasthochschule erhalten ERASMUS-Teilnehmer*innen zusätzliche finanzielle Förderung.
Die Green Travel-Förderung besteht aus:
Voraussetzungen:
Auszahlung der Förderung:
Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Die Auszahlung der Zuschüsse an die Teilnehmenden erfolgt zentral durch das Global Office und in der Regel in zwei Raten. Wir weisen den Teilnehmenden innerhalb von vier Wochen nach Upload des unterschriebenen Grant Agreement (und danach Einreichung im Papieroriginal) die erste Rate in Höhe von ca. 75% der anfangs berechneten Gesamtsumme auf ihr Konto an. Studierende, die erst im SoSe 2025 ins Ausland gehen, erhalten ihre erste Rate ab Anfang Januar 2025. Nachdem diese Auszahlung getätigt ist, sind Änderungen der Förderung bis zur Endabrechnung des Auslandsstudiums nicht mehr möglich, außer bei Verlängerungen oder Verkürzungen um ein Semester.
Was passiert bei Verlängerungen des ERASMUS-Aufenthaltes?
Bei um ein Semester verlängerten Studienaufenthalten kann der Verlängerungszeitraum gefördert werden mit weiteren Förderraten, wenn Sie diese Verlängerung im Teilnehmer*innenkonto 1 Monat (30 Tage) vor dem ursprünglich geplanten, im System hinterlegten Studienende beantragen und nur, falls wir noch ausreichende Fördermittel haben. Die Verlängerungsrate würde frühestens in der zweiten Januarhälfte 2025 ausgezahlt. Falls Sie die Verlängerung nicht beantragen, wird der Verlängerungszeitraum als sogenannte "Zero Grant Tage" berücksichtigt, also leider ungefördert.
Auszahlung der sogenannten 25%-Rate oder Schlussrate
Bitte beachten Sie: Die anfangs berechnete Gesamtsumme beruht auf 130 bzw. 260 Fördertagen = von der Gasthochschule nachgewiesener Studienaufenthalt im Gastland. D.h. wenn nach Beendigung der Mobilität die Zahl der Fördertage geringer ist, reduziert sich die finale Gesamtsumme entsprechend und entspricht nicht mehr der Pauschalsumme! Die Pauschalsumme ist gleichzeitig auch die maximale Fördersumme. Wenn Ihr Studienaufenthalt länger als 130/260 Tage dauert, können die zusätzlichen Tage nicht gefördert werden, sind also Zero Grant-Tage. (siehe auch Höhe des Zuschusses in 2024/25 hier oben).
Die ausstehende sogenannte 25%-Rate oder Schlussrate wird erst an die Teilnehmenden überwiesen, nachdem die geforderten einzureichenden bzw. hochzuladenden Unterlagen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes eingegangen sind und die EU Online Survey komplettiert wurde. Ihr Anspruch auf 100% der schlussendlich berechneten Förderung ist an die fristgerechte Erledigung aller abschließenden administrativen Schritte geknüpft.
Auszahlungstermine für die Schlussrate für beendete und auch abgebrochene Mobilitäten des WS 2024/25 immer zu Anfang und zur Mitte eines Monats, beginnend im Februar 2025. Auszahlungen für die Schlussrate der Jahresaufenthalte und SoSem 25-Mobilitäten beginnen frühestens ab Juni 25.
Das Sprachenzentrum der GU bietet z.T. Vorbereitungssprachkurse für Erasmus sowie auch weitere Sprachkurse in den Semesterferien oder auch semesterbegleitend an für Sprachen, die Unterrichts- oder Landessprache Ihrer ERASMUS-Mobilität sind. Weitere Infos unter http://www.sprachenzentrum.uni-frankfurt.de
Die Kursteilnahme von ERASMUS-Teilnehmer*innen 2024/25 an den Kursen wird vom GO finanziell aus ERASMUS-Mitteln unterstützt - siehe hier auf der Seite der Punkt Erstattung kostenpflichtiger Sprachkurse.
Welche Sprachkurse werden finanziell gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS leider nur begrenzte Mittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als 100€ pro Teilnehmer*in.
Wie bekommt man die Sprachkursgebühren zurückerstattet?
Im Teilnehmer*innenkonto hochladen (in einer Datei, erst nach Upload der ERASMUS Ankunftsbestätigung möglich):
Wann erfolgt die Auszahlung?
Verlängerungen, z.B. durch
müssen Sie bis spätestens 30 Tage vor dem im System hinterlegten ursprünglich geplanten Studienende im Teilnehmer*innenkonto im Bereich "Während des Auslandsaufenthaltes" beantragt werden. (Diese Beantragung ist also erst möglich, wenn die Ankunftsbestätigung von Ihnen hochgeladen und vom GO erfasst wurde.)
Ein Verlängerungsantrag ist auch dann nötig, wenn Ihre tatsächliche Studiendauer länger sein wird als die im System hinterlegte geplante Studiendauer. Alle weiteren Informationen zum Prozedere finden Sie unter Verlängerung.
Eine Förderung des Verlängerungszeitraumes (nur möglich bei zusätzlichen Modulen bzw. einem weiteren Semester) ist nicht garantiert, ggf. ist eine Verlängerung nur als ERASMUS-Zero Grant Teilnehmer*in möglich, falls nicht mehr genügend Fördermittel vorhanden sind. In den vergangenen Jahren war eine Förderung glücklicherweise immer möglich. Für die Genehmigung der Verlängerung im System ist es nötig, dass zuerst Ihr/e Frankfurter Programmbeauftragte/r und danach Ihre Gasthochschule der Verlängerung zustimmen. Bitte informieren Sie die Zuständigen darüber, diese Zustimmung per formloser Email direkt an outgoing@em.uni-frankfurt.de zu senden.
Mobilitäten an Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich können mit den üblichen Stipendiensätzen für die Ländergruppe 1 und den neuen Zusatzförderungen (Green bzw. Social Top-ups) des regulären ERASMUS Programm finanziell gefördert werden.