Beihilfe
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Statt dessen erhalten sie zu den Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen u.a. vom Dienstherrn einen Zuschuss, die Beihilfe. Rechtsgrundlage sind die Beihilfevorschriften, insbesondere die Hessische Beihilfeverordnung (HBeiHVO).
Die zuständige Beihilfestelle für Beamtinnen und Beamte der Goethe-Universität ist das
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Beihilfen/Hünfeld
36086 Hünfeld
Telefon Kundenzentrum: 0561/106-1550
E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.de
Internet: http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt1/ebeihilfe/index.htm
Sprechzeiten der Beihilfestelle:
Montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Die Hessische Beihilfeverordnung, ein Merkblatt zur Beihilfe, sowie Beihilfeanträge und weitere Formulare finden Sie unter: http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt1/ebeihilfe/download.htm