Academic Welcome Program (AWP)


Aktuelles


Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/2025 endet am 22.07.2024.



Was ist das Academic Welcome Program (AWP) for highly qualified refugees?

Die Goethe-Universität trägt als Bürgeruniversität zur Lösung von gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Problemen bei. Mit dem Academic Welcome Program (AWP) for highly qualified refugees schafft die Universität einen Rahmen die Integration von hochqualifizierten Geflüchteten aller Nationalitäten in Deutschland unterstützt. Durch den Zugang zu Sprachkursen und universitärer Bildung sowie Netzwerken und universitärer Infrastruktur werden Geflüchteten Zukunftsperspektiven eröffnet und Austausch und Teilhabe ermöglicht.

Das AWP besteht seit dem Wintersemester 2015/ 2016 und wächst seitdem stetig. Jedes Semester nehmen ca. 100 Geflüchtete an den Deutsch- und Fachkursen sowie den weiteren Angeboten des AWP teil.

Die Programmelemente sind auf der entsprechenden Seite einsehbar.

Bewerbungszeitraum: Das AWP beginnt jedes Semester (Sommersemester: Mitte April/ Wintersemester: Mitte Oktober).  Die Bewerbung ist ab Mitte November bzw. Mitte Mai möglich und endet jeweils zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. 15. Juli für das Wintersemester. 

Zielgruppe: Bewerbungsberechtigt sind Asylsuchende, Asylbewerber*innen und Asylberechtigte, also anerkannte Geflüchtete, die eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen oder im Heimatland bereits studiert haben und in Deutschland (weiter) studieren möchten. Das Sprachniveau B1.1. wird vorausgesetzt.

Kosten: Die Kosten für das Semesterticket, die Gebühren für Deutschprüfungen (B2/C1/DSH) sowie für die notwendigen Deutschbücher müssen selbst bezahlt werden. Alle anderen Angebote (insbesondere der Deutschunterricht) sind kostenlos.

Dauer: bis zu drei Semester, abhängig vom individuellen Lernfortschritt. Am Ende wird eine offizielle Bescheinigung über die Teilnahme am Programm ausgestellt.

Hinweis: Teilnehmende am AWP erhalten keinen Status als Studierende und können damit nicht die nur für Studierende subventionierten Leistungen beanspruchen (BAföG, Wohnheimplätze, Hochschulsport etc.).